Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Soforthilfe Vereinsförderung

In der Gemeinde Driedorf ansässige eingetragene Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, können einen Antrag auf eine einmalige Vereinsförderung stellen. Diese Möglichkeit wurde im Hinblick auf die Vereinsarbeit unter Corona-Bedingungen, welche zusätzliche Ressourcen erfordert, durch Beschluss der Gemeindevertretung am 25. Mai 2021 geschaffen.

Die Gemeindevertretung hat eine einmalige Vereinsförderung, zu Gunsten gemeinnütziger Driedorfer Vereine, in Höhe von 200,00 EURO pro Verein zzgl. 5,00 EURO pro aktiven  Vereinsmitglied (maximal 1000,00 EURO pro Verein), als einfache und unbürokratische Unterstützung der Vereinsarbeit beschlossen.

Vereine mit eigenen oder angepachteten Gebäuden und Anlagen erhalten zusätzlich eine einmalige Förderung von 250,00 EURO.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung, die nur auf Antrag gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Ausgenommen sind politische Parteien und deren Vereine und Verbände sowie direkte und indirekte kirchliche Institutionen.

Den Antrag können Sie auf der Homepage der Gemeinde Driedorf herunterladen unter
https://www.driedorf.de/vereinsfoerderung-covid-hilfe.html und uns per Mail an anna-lena.michel@driedorf.de oder auf dem Postweg zukommen lassen.

Abgabeschluss ist der 30.06.2021.

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