Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Unerlaubte Entsorgung von Gartenabfällen (z. B. Gras- und Heckenschnitt etc.)

Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass Gartenabfälle wie z. B. Gras- und Heckenschnitt, Astwerk etc. nicht auf fremden oder kommunalen Grundstücken abgeladen werden dürfen. Der richtige Entsorgungsweg ist die Biotonne, der Wertstoffhof oder die Weiterverwertung auf dem eigenen Grundstück.

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