Schöffenwahl 2023 für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Bundesweit sind die Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtszeit von 2024 – 2028 zu wählen. Menschen ab 25 Jahren können in der neuen Wahlperiode an Rechtsprechungen in Jugendstrafsachen teilnehmen.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt am Amtsgericht Wetzlar und Dillenburg sowie dem Landgericht Limburg.

Beginn der Wahlperiode ist der 1. Januar 2024, sie beträgt fünf Jahre.

Gesucht werden Menschen, die in der Gemeinde Driedorf wohnen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Alter: zwischen 25 und 69 Jahren
- deutsche Staatsbürgerschaft
- ausreichend deutsche Sprachkenntnisse
- keine Vorstrafen
- kein Insolvenzverfahren

Neben diesen Kriterien sollen die Bewerberinnen und Bewerber die charakterlichen Grundfähigkeiten mitbringen, die dazu gehören, um über andere Mensschen qualifiziert zu urteilen.

Jugendschöffinnen und -schöffen sollten darüber hinaus über Erfahrungen im erzieherischen Bereich beziehungsweise über Kenntnisse in der Jugendarbeit verfügen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich in unterschiedliche gesellschaftliche Verhältnisse hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.

Wer sich zur Ausübung dieses Amtes berufen fühlt oder geeignete Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste nennen möchte, kann bis zum 14. April 2023 einen Bewerbungsbogen anfordern bei der:  

Gemeindeverwaltung Driedorf
-Sekretariat-
Wilhelmstraße 16
35759 Driedorf
Telefon: 02775 9542 -0
E-Mail: info@driedorf.de

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