Änderung der Richtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten in Driedorf
Artikel 1
§ 4 der Richtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten in der Gemeinde Driedorf erhält folgende Fassung:
§4
Gewerbliche Bauplätze sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen werden durch den Gemeindevorstand veräußert. Bei Unterschreitungen der geltenden Bodenrichtwerte erfolgt eine Veräußerung erst nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Driedorf, 22. Januar 2018
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf
Carsten Braun
Bürgermeister
Vorstehende Änderung der Richtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten in der Gemeinde Driedorf wurden gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Driedorf im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf, Ausgabe Nr. 04/2018 vom 26. Januar 2018, öffentlich bekannt gemacht.
Driedorf, 29.01.2018
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf
Carsten Braun
Bürgermeister