Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Änderung der Richtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten in Driedorf

Artikel 1

§ 4 der Richtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten in der Gemeinde Driedorf erhält folgende Fassung:

§4

Gewerbliche Bauplätze sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen werden durch den Gemeindevorstand veräußert. Bei Unterschreitungen der geltenden Bodenrichtwerte erfolgt eine Veräußerung erst nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Driedorf, 22. Januar 2018

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf

Carsten Braun
Bürgermeister

Vorstehende Änderung der Richtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten in der Gemeinde Driedorf wurden gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Driedorf im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf, Ausgabe Nr. 04/2018 vom 26. Januar 2018, öffentlich bekannt gemacht.

Driedorf, 29.01.2018                                                                    

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf

Carsten Braun
Bürgermeister

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