Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Öffentliche Zahlungserinnerung

So wie jedes Jahr, sind auch in 2017 am 15.11. die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das II. Quartal fällig. Wir bitten Sie, die fälligen Beiträge zu überweisen. Rückständige Beträge werden nach einer Woche kostenpflichtig gem. §19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungs-gesetztes (HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung  (HVwKostO) zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes schriftlich gemahnt. Hierbei sind Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.

Mahngebühren werden erhoben für Mahnungen

 

Bis zu

250

Euro einschließlich

6 Euro

 

bis zu

500

Euro einschließlich

11 Euro

 

bis zu

1 000

Euro einschließlich

15 Euro

 

bis zu

5 000

Euro einschließlich

25 Euro

 

bis zu

10 000

Euro einschließlich

30 Euro

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage abgerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.

Unsere Bankverbindungen lauten:

Sparkasse Dillenburg                                                                          IBAN: DE26 5165 0045 0000 0335 63

                                                                                                                                                       BIC: HELADEF-DIL

Volksbank Dill eG                                                                                 IBAN: DE83 5169 0000 0080 0117 09

                                                                                                                                                             GENODE51DIL

Einfacher ist jedoch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, auf dessen Vorzüge wir auch jetzt wieder hinweisen.

Zurück