Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Öffentliche Zahlungserinnerung
So wie jedes Jahr, sind auch in 2017 am 15.11. die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das II. Quartal fällig. Wir bitten Sie, die fälligen Beiträge zu überweisen. Rückständige Beträge werden nach einer Woche kostenpflichtig gem. §19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungs-gesetztes (HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung (HVwKostO) zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes schriftlich gemahnt. Hierbei sind Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.
Mahngebühren werden erhoben für Mahnungen
Bis zu |
250 |
Euro einschließlich |
6 Euro |
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bis zu |
500 |
Euro einschließlich |
11 Euro |
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bis zu |
1 000 |
Euro einschließlich |
15 Euro |
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bis zu |
5 000 |
Euro einschließlich |
25 Euro |
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bis zu |
10 000 |
Euro einschließlich |
30 Euro |
Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage abgerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.
Unsere Bankverbindungen lauten:
Sparkasse Dillenburg IBAN: DE26 5165 0045 0000 0335 63
BIC: HELADEF-DIL
Volksbank Dill eG IBAN: DE83 5169 0000 0080 0117 09
GENODE51DIL
Einfacher ist jedoch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, auf dessen Vorzüge wir auch jetzt wieder hinweisen.