Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Abfall vermeiden, Gebühren sparen – Zahl der Mindestleerungen wird erneut deutlich gesenkt

Bis zu 26 Mal pro Jahr können Bürgerinnen und Bürger des Lahn-Dill-Kreises ihre grauen und braunen Abfalltonnen leeren lassen. Wer Abfallgebühren sparen möchte, kann diese Dienste bekanntlich auch seltener in Anspruch nehmen – ab 2017 sogar nur noch zehnmal pro Behälter und Jahr. Mit einer Änderung der Abfallgebührenordnung hat der Kreistag dem Gebührenzahler die dafür notwendigen Freiräume geschaffen. Eine gute Getrenntsammlung ist freilich die Voraussetzung für ein Gelingen.  

Seit der Umstellung auf ein leerungsabhängiges Abfallgebührensystem ist der Umgang mit den Entsorgungsgebühren im Lahn-Dill-Kreis (ohne Stadt Wetzlar) sehr viel flexibler geworden. Das zeigt sich nicht nur beim Verhalten der Bürger, die über Tonnenwahl und Leerungshäufigkeit aktiv Einfluss auf die Gebührenhöhe nehmen, sondern gilt auch für die Abfallsatzung selbst.

Bereits zum zweiten Mal seit 2014 reagiert der Lahn-Dill-Kreis unmittelbar auf Evaluierungen und Erfahrungen seines Abfallwirtschaftsbetriebes und bessert nach. Stand bei der ersten Anpassung 2015/2016 die Reduzierung der Grund- und Leistungsgebühren im Vordergrund, so geht es diesmal vor allem um die Senkung der sogenannten Mindestentleerungen.

Der Begriff „Mindestleerungen“ meint die Anzahl der Leerungen, die in jedem Fall durch die Abfallwirtschaft Lahn-Dill dem Bürger in Rechnung gestellt werden – auch wenn dieser mit noch weniger Leerungen seiner Abfalltonnen ausgekommen wäre. Eine solche Festlegung von Mindestleerungen dient vor allem der Vermeidung von wilden Ablagerungen sowie der Hygiene.

Für Restabfall waren zuletzt 12 Mindestleerungen durch die Abfallgebührenordnung festgelegt, für Bioabfall 16 Leerungen (für Altpapier gibt es keine Mindestleerungen). Der Kreistag hat nun  beschlossen, die Mindestleerungen für beide Abfallarten auf jeweils zehn Leerungen zu senken. Bei Ein-Personen-Grundstücken ist auf Antrag eine Reduzierung auf je fünf Leerungen möglich. 

Die Senkung der Mindestleerungen hat der Bürger genau genommen sich selbst zu verdanken. Denn bei der Höhe der Mindestentleerungen orientiert sich die Abfallwirtschaft auch an dessen Abfallverhalten. Und das zeigt eines deutlich: Sowohl bei den Rest- als auch bei Bioabfall liegen die Inanspruchnahmen im Durchschnitt unter den bisherigen Mindestleerungszahlen.

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