Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Abfallgebühren im Lahn-Dill-Kreis

Vorauszahlungsbescheide werden verschickt

Mitte April werden die ersten Gebührenbescheide nach Inkrafttreten der neuen Abfallsatzung verschickt. Darauf macht die Abfallwirtschaft Lahn-Dill aufmerksam. Wie der Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises weiter mitteilt, erhalten zunächst die Grundstückseigentümer in Bischoffen, Breitscheid, Driedorf, Greifenstein, Hohenahr, Lahnau, Leun, Mittenaar, Schöffengrund, Siegbach, Sinn und Waldsolms ihre Vorauszahlungsbescheide für das Jahr 2014.

Die übrigen Städte und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis (ohne Stadt Wetzlar) folgen bis Mitte Juni. Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill bittet um Rückmeldung, falls es sich beim Empfänger des Bescheides nicht um den gebührenpflichtigen Eigentümer handeln sollte.

Die erste Rate der neuen Abfallgebühr wird vier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Abfallgebühren können per Einzugsermächtigung oder Überweisung bezahlt werden. Für die Einzugsermächtigung wird ein original unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat benötigt, das den Grundstückseigentümern zugesandt wurde. Außerdem sind die Einzugsermächtigungen im Internet unter www.awld.de eingestellt.

Zu beachten ist, dass in diesem ersten Bescheid zunächst eine durchschnittliche Zahl an Behälterleerungen angenommen wird. Eine Verrechnung entsprechend des tatsächlichen Bedarfs erfolgt mit dem Abfallgebührenbescheid des Folgejahres.

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