Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Abgabenbescheide 2011
hier: Wasser-, Kanalabrechnung 2010 und Vorauszahlungsanpassung 2011
An dieser Stelle möchten wir gerne unseren Bürgern noch ein paar detaillierte Erläuterungen zu den am 10.1.2011 versandten Bescheiden mitteilen. Wir hoffen dadurch, dass sich einige Unklarheiten aus dem Weg räumen lassen.
Kassenzeichen:
Im Zuge der Einführung der Doppik in der Gemeinde Driedorf wurde auch ein neues Abrechnungsprogramm für die Verbrauchsabrechnungen (Wasser, Kanal, Grundsteuer und Müll) eingeführt. Wir möchten Sie bitten, bei Zahlungen oder Schriftverkehr IMMER das oben rechts stehende 10stellige Kassenzeichen anzugeben.
Gutschriften (Fälligkeitstermin 13.1.):
Sollte auf ihrem Bescheid durch die Abrechnung der Verbrauchsgebühren eine Gutschrift entstanden sein, so wird diese mit einem Minus gekennzeichnet z. B. – 21,15 €.
Die Gutschriften werden mit Fälligkeitsdatum 13.1. unter der Rubrik „Fälligkeitstermine im laufenden Jahr“ ausgewiesen.
Achtung! Der dort ausgewiesene Betrag ist nicht zu zahlen!
Die Gutschrift können sie bei der ersten Fälligkeit am 15.2. abziehen. Bei Bankeinzug wird die Gutschrift mit der ersten Fälligkeit automatisch verrechnet.
Nachforderungen (Fälligkeitstermin 14.2.):
Sollte auf ihrem Bescheid durch die Abrechnung der Verbrauchsgebühren eine Nachforderung entstanden sein, so wird diese mit Fälligkeitsdatum 14.2. unter der Rubrik „Fälligkeitstermine im laufenden Jahr“ angezeigt.
Die Nachforderung muss zusätzlich zur Rate am 15.2. gezahlt werden.
Bei Bankeinzug wird die Fälligkeit 14.2. mit der Rate 15.2. eingezogen.
Grundsteuereinstellungen bei Hausverkäufen:
Immer wieder erhalten wir Anrufe von Bürgern, die noch die Grundsteuer für bereits verkaufte Objekte zu zahlen haben.
Hierzu ist grundsätzlich vom Steueramt der Gemeinde Driedorf folgendes zu sagen:
Die Gemeinde Driedorf stellt bei Hausverkäufen die Wasser-, Kanal- und
Abfallgebühren ein. Die Grundsteuer wird jedoch vom Finanzamt eingestellt. Aus diesem Grund sind wir dazu verpflichtet, auf den entsprechenden Grundsteuermessbescheid zu warten, bis wir die Grundsteuer einstellen können. Die Regelung ist sicherlich nicht glücklich und auch für uns mit Mehraufwand verbunden, da wir nicht alles mit einer Abrechnung einstellen können. Wir bitten für diese Vorgehensweise um ihr Verständnis.
Sollten ihnen noch Unklarheiten bezüglich der Jahresbescheide auffallen so bitten wir sie, sich mit Herrn Dapper, unter der Telefonnummer 02775/9542-16 oder per Mail bjoern.dapper@driedorf.de in Verbindung zu setzen.
Driedorf, 16.02.2011
Gemeinde Driedorf
-Steueramt-