Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ablesen der Wasserzähler

Die beauftragten Wasserableser der Gemeinde Driedorf werden ab sofort unterwegs sein, um die Zählerstände der Wasserzähler festzustellen. Die Hausbesitzer werden hiermit aufgerufen, die Wasserzähler zugänglich zu machen.

Wird ein Ablesen nicht möglich gemacht, wird der Verbrauch entsprechend dem Vorjahr geschätzt.
Alle Wasserstände müssen bis spätestens 04.01.2013 bei der Gemeinde Driedorf gemeldet sein.

Die beauftragten Wasserableser der Gemeinde Driedorf überprüfen in diesem Jahr zudem noch, ob Hauswasserwerke bzw. Zisternen in den entsprechenden Häusern vorhanden sind.
Die auskunftsgebenden Personen der Haushalte werden aufgefordert die Angaben wahrheitsgemäß an die Wasserableser zu erteilen.

Meldung der Großvieheinheiten entfällt!!!

Wie bereits im Dezember 1999 bekannt gemacht wurde, entfällt die Meldung der Großvieheinheiten ab dem Verbrauchsjahr 2000.
Ab dem 01.01.2000 kann gem. § 24 Absatz 3 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Driedorf, eine Abwasserermäßigung für nicht in den Kanal eingeleitetes Frischwasser, nur dann noch gewährt werden, wenn diese Wassermenge über Sonderzähler (z. B. geeichte private Wasseruhr) nachgewiesen wird.

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