Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Änderung der Fälligkeit bei der Hundesteuer ab dem Kalenderjahr 2015
Aufgrund der aktuellen Hundesteuersatzung der Gemeinde Driedorf wird die Fälligkeit bei allen angemeldeten Hundesteuerfällen ab dem 01.01.2015 auf die Jahresfälligkeit 01.07. umgestellt.
In § 4 der Hundesteuersatzung heißt es, die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben und § 9 Absatz 2 der Hundesteuersatzung lautet,
dass die Hundesteuer jeweils zum 01. Juli eines Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig wird.
Bei vorliegender Abbuchung / vorliegendem Lastschriftmandat wird die Hundesteuer für das ganze Jahr zum 01.07. automatisch abgebucht. Alle anderen Hundesteuerzahlungspflichtigen müssen den Jahresbetrag ihrer Hundesteuer am 01.07. überweisen.
Ihre Gemeinde Driedorf