Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Änderungen Kinderreisepass ab 01.01.2021

Laut Passgesetz (PassG) ändert sich für Kinderreisepässe ab 01.01.2021 folgendes:

  1. Neuausstellung für 1 Jahr (höchstens bis zum 12. Lebensjahr)
  2. 2. Verlängerung für maximal 1 Jahr (höchstens bis zum 12. Lebensjahr)
  • Gebühr für die Neuausstellung: 13,00 Euro
  • Gebühr für die Verlängerung: 6,00 Euro

Bei Reisen außerhalb Deutschlands benötigen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)

Zur Beantragung ist ein Lichtbild (biometrisch) und die Vorlage einer Urkunde (Abstammungs- oder Geburtsurkunde) erforderlich. Die Urkunde bitte entsprechend des geführten Familiennamens.

Bei Antragstellung für Kinder und Jugendliche von einem Reisepass unter 18 Jahren, Personalausweis unter 16 Jahren und Kinderreisepass ist das persönliche Erscheinen von mind. einem Sorgeberechtigten sowie des Kindes ab dem 6. Geburtstag erforderlich.

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