Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Amtliche Bekanntmachung - Nachrücken eines Mitglieds der Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf

Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Der bei den Kommunalwahlen 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf über den Wahlvorschlag Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD, gewählte Gemeindevertreter Herr Markus Maitz hat mit Schreiben vom 29.06.2022 sein Mandat niedergelegt.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Der nachrückende Bewerber des Wahlvorschlags Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD, Herr Hartmut Heuser, Eulersgarten 9, Driedorf, hat mit Schreiben vom 11.07.2022 den Verzicht auf sein Mandat erklärt.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass aus dem Wahlvorschlag Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD, Herr Felix Voigt, Rehbachstraße 4, Driedorf, in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf als nächster Bewerber nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Driedorf, 18.07.2022


André Maitz
Gemeindewahlleiter

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