Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Aufbewahrung von Waffen und Munition im privaten Bereich

Presseinformation des Lahn-Dill-Kreises

Wetzlar/Dillenburg, 2009-03-18
Durch die tragischen Ereignisse in Winnenden sieht sich Landrat Wolfgang Schuster veranlasst, auf die gesetzlichen Anforderungen zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition hinzuweisen.

Danach haben alle Waffenbesitzer Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollen, dass „Unbefugte“ in den Besitz von Waffen oder Munition gelangen. Die getroffenen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung in der Form von Sicherheitsbehältnissen (Waffenschränken) hat der Besitzer von Waffen und Munition der zuständigen Waffenbehörde beim Lahn-Dill-Kreis nachzuweisen. Der Landrat fordert daher alle Waffen- und Munitionsbesitzer auf, die ordnungsgemäße Unterbringung von Schusswaffen und Munition, soweit noch nicht geschehen, bis zum 30. April 2009 bei seiner Waffenbehörde anzuzeigen bzw. nachzuweisen. Die Nichtbeachtung dieser Aufforderung bedeutet ein Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften und zieht neben einer Geldbuße evtl. den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis nach sich. Auch wird seine Behörde bei begründeten Zweifeln an einer sicheren Aufbewahrung entsprechende Überprüfungen durchführen.

Die Formulare „Anzeige über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition“ sowie „Hinweise zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition im privaten Bereich“ sind bei seiner Waffenbehörde, Eduard-Kaiser-Straße 38, 35576 Wetzlar, Tel: 06441 407-2451 oder 407-2450 vorrätig oder unter http://www.lahn-dill-kreis.de/formulare/ldk_internet_formulare_76879.html abrufbar.

Die vorgenannten Formulare werden auch bei den Ordnungsämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorrätig gehalten.

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