Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Gießen; Teilplan Straßenverkehr
hier: Erste Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) aufzustellen.

Die entsprechenden Lärmkarten sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie unter www.hlug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Gießen ist das Regierungspräsidium Gießen.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes, Teilplan Straße, besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Straßen einzureichen. Hierzu steht ein Online-Formular zur Verfügung, welches auf der Internetseite www.laermaktionsplan.hessen.de abrufbar ist. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Gießen bis zum 22. Mai 2013 eingereicht werden.

Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Phillip-Platz 1-7
35390 Gießen

Gießen, 14. März 2013
Regierungspräsidium Gießen
43.1-53 e 553 -Umgebungslärm-

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