Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Heisterberg gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 06. März 2016 in den Ortsbeirat Heisterberg gewählte Bewerber Jan Koch, Unabhängige Liste Heisterberg (ULH), sein Mandat für den Ortsbeirat Heisterberg niedergelegt hat, stelle ich fest, dass

Herr Albert Jung, Unter der Heeg 23, 35759 Driedorf OT Heisterberg,

als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 6 Unabhängige Liste Heisterberg (ULH) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Heisterberg nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Heisterberg gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 7. November 2017

gez. Maitz                    
Gemeindewahlleiter

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