Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Driedorf gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 06. März 2016 in den Ortsbeirat Driedorf gewählte Bewerber für die Freie Wählergemeinschaft Driedorf (FWG), Marc Michel, sein Mandat für den Ortsbeirat Driedorf niedergelegt hat, der noch nicht berufene Bewerber Christian Hild aus dem Otsteil Driedorf verzogen ist, und die Bewerberin Martina Reif ebenfalls ihr Mandat niedergelegt hat, stelle ich fest, dass

Herr Tuncay Baysal, Schloßstraße 20, 35759 Driedorf,

als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 6 Freie Wählergemeinschaft Driedorf (FWG) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Driedorf nachrückt.
Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich
einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 3. August 2018

gez. Maitz (Siegel)
Maitz
Gemeindewahlleiter

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