Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Roth gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 06. März 2016 in den Ortsbeirat Roth gewählte Bewerber Fatih Baysal, Unabhängige Liste Roth (ULR),  sein Mandat für den Ortsbeirat Roth niedergelegt hat, stelle ich hiermit das Ausscheiden aus dem Ortsbeirat Roth fest.

Der Wahlvorschlag Nr. 6 Unabhängige Liste Roth (ULR) ist nunmehr erschöpft, so dass ein Nachrücker nicht mehr zur Verfügung steht. Ich stelle daher das Leerbleiben des Sitzes im Ortsbeirat für den Ortsteil Roth fest. Die gesetzliche Mitgliederzahl vermindert sich für die restliche Wahlzeit entsprechend.

Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Roth gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 8. Dezember 2017

gez. Maitz                              (Siegel)

Maitz
Gemeindewahlleiter

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