Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Roth gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 06. März 2016 in den Ortsbeirat Roth gewählte Bewerber Arwed Zöbisch, Unabhängige Liste Roth (ULR), sein Mandat für den Ortsbeirat Roth niedergelegt hat, stelle ich fest, dass

Herr Michael Hampl, Rother Straße 17, 35759 Driedorf OT Roth,

als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 6 Unabhängige Liste Roth (ULR) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Roth nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Roth gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 7. November 2017

gez. Maitz
Gemeindewahlleiter

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