Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Gemeindevertreters
gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
Nachdem der in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerber Christian Hild, Freie Wähler (FWG), sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt hat und der nun zu berufene Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 6 – Freie Wähler (FWG) – Herr Peter Brachmann, den Verzicht auf sein Mandat als Gemeindevertreter erklärt hat, stelle ich fest, dass
Herr Frank Klaas, Schloßstraße 6, 35759 Driedorf
als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 6 – Freie Wähler (FWG) - in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.
Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Driedorf, den 12. März 2012
gez. Maitz (Siegel)
Maitz
Gemeindewahlleiter