Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Gemeindevertreters

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Nachdem der in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerber Florian Laggner, Freie Wählergemeinschaft Driedorf (FWG), sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt hat, stelle ich fest, dass

Herr Hans-Hermann Lauer, Hohenrother Straße 12, 35759 Driedorf

als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 6 - Freie Wählergemeinschaft Driedorf (FWG) - in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 01. Oktober 2012

gez. Maitz
Maitz
Gemeindewahlleiter

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