Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Gemeindevertreters
gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
Nachdem der in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerber Hans Peter Haust, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), sein Mandat als Gemeindevertreter zum 01. Juni 2014 niedergelegt und die nun zu berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Nr. 2, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Frau Kornelia Hartmann, den Verzicht auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin erklärt hat, stelle ich fest, dass Herr Thomas Stahl, Am Seeblick 29, 35759 Driedorf als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.
Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Driedorf, den 03. Juni 2014
gez. Maitz
Gemeindewahlleiter