Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Gemeindevertreters

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Nachdem der in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerber Jürgen Heckmann, Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE), sein Mandat als Gemeindevertreter zum 14. November 2014 niedergelegt hat, stelle ich fest, dass Frau Andrea Staudt, Hohenrother Straße 14, 35759 Driedorf als noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Nr. 4 - Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) - in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 18. November 2014

gez. Maitz                (Siegel)
Maitz
Gemeindewahlleiter

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