Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Gemeindevertreters

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Nachdem die in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerberin Sabine Hülsmann, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), ihr Mandat als Gemeindevertreterin zum 20. Januar 2015 niedergelegt hat, stelle ich fest, dass Herr Hartmut Heuser, Eulersgarten 9, 35759 Driedorf, als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß
§ 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 22. Januar 2015

gez. Maitz
Maitz
Gemeindewahlleiter

Zurück