Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Gemeindevertreters

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Nachdem die in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerberin Carmen Münch, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Rechtstellung einer Vertreterin nicht erworben hat, stelle ich fest, dass

Herr Fatih Baysal, Finkenweg 8, 35759 Driedorf,

als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 29. März 201 6

gez. Maitz
Maitz
Gemeindewahlleiter

Zurück