Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Gemeindevertreters

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Nachdem der in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerber Carlo Braun, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt hat, stelle ich fest, dass

Herr Alfred Stahl, Schulstraße 4, 35759 Driedorfals noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 1 -

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) - in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß §25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 29. März 2016

gez. Maitz
Maitz
Gemeindewahlleiter

Zurück