Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Gemeindevertreters

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Nachdem der in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerber
Alfred Stahl, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt hat, stelle ich fest, dass

Herr Axel Gonschorowski, Schulstraße 2, 35759 Driedorf

als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) - in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 15. März 2017

gez. Maitz                                           (Siegel)

Maitz

Gemeindewahlleiter

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