Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Driedorf

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da die anlässlich der Kommunalwahl am 27. März 2011 in den Ortsbeirat Driedorf gewählte Bewerberin Brigitte Mack, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), ihr Mandat für den Ortsbeirat Driedorf niedergelegt hat stelle ich fest, dass Herr Hartmut Heuser, Eulersgarten 9, 35759 Driedorf, als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Driedorf nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 11. März 2013

gez. Maitz            (Siegel)
Maitz
Gemeindewahlleiter

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