Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Driedorf

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 27. März 2011 in den Ortsbeirat Driedorf gewählte Bewerber Guido Harnack, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),  sein Mandat für den Ortsbeirat Driedorf niedergelegt hat, stelle ich hiermit das Ausscheiden aus dem Ortsbeirat Driedorf fest.

Der Wahlvorschlag Nr. 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist nunmehr erschöpft, so dass ein Nachrücker nicht mehr zur Verfügung steht. Ich stelle daher das Leerbleiben des Sitzes im Ortsbeirat für den Ortsteil Driedorf fest. Die gesetzliche Mitgliederzahl vermindert sich für die restliche Wahlzeit entsprechend.

Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 14. Juli 2014

gez. Maitz
Gemeindewahlleiter

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