Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Driedorf

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 06. März 2016 in den Ortsbeirat Driedorf gewählte
Bewerber Markus Topitsch, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), sein Mandat für den Ortsbeirat Driedorf niedergelegt hat, stelle ich fest, dass Herr Christoph Reif, Schloßstraße 4, 35759 Driedorf, als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Driedorf nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 25. April 2016

gez. Maitz
Gemeindewahlleiter

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