Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Driedorf

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 27. März 2011 in den Ortsbeirat Driedorf gewählte Bewerber Christoph Reif, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), den Verzicht auf sein Mandat für den Ortsbeirat Driedorf erklärt hat stelle ich fest, dass

Herr Peter Thomas, Oranienstraße 13, 35759 Driedorf

als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Driedorf nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 03. Mai 2011

gez. Maitz            (Siegel)
Maitz
Gemeindewahlleiter

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