Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Heiligenborn
gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
Da der anlässlich der Kommunalwahl am 27. März 2011 in den Ortsbeirat Heiligenborn gewählte Bewerber Peter Gabriel, Interessen Gemeinschaft Heiligenborn (IG), sein Mandat für den Ortsbeirat Heiligenborn niedergelegt hat stelle ich fest, dass
Herr Stefan Rompf, Wilhelmshöhe 12, 35759 Driedorf OT Heiligenborn,
als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 6 Interessen Gemeinschaft Heiligenborn (IG) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Heiligenborn nachrückt.
Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Heiligenborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Driedorf, den 11. November 2013
gez. Maitz (Siegel)
Maitz
Gemeindewahlleiter