Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Heisterberg

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 27. März 2011 in den Ortsbeirat Heisterberg gewählte Bewerber Michael Färber, Unabhängige Liste Heisterberg (ULH), sein Mandat für den Ortsbeirat Heisterberg niedergelegt hat, stelle ich hiermit das Ausscheiden aus dem Ortsbeirat Heisterberg fest.

Der Wahlvorschlag Nr. 6 Unabhängige Liste Heisterberg (ULH) ist nunmehr erschöpft, so dass ein Nachrücker nicht mehr zur Verfügung steht. Ich stelle daher das Leerbleiben des Sitzes im Ortsbeirat für den Ortsteil Heisterberg fest. Die gesetzliche Mitgliederzahl vermindert sich für die restliche Wahlzeit entsprechend.

Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Heisterberg gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich
einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 8. April 2014

gez. Maitz                                   (Siegel)
Maitz
Gemeindewahlleiter

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