Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Heisterberg

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 27. März 2011 in den Ortsbeirat Heisterberg gewählte Bewerber Wolfgang Breit, Unabhängige Liste Heisterberg (ULH), sein Mandat für den Ortsbeirat Heisterberg niedergelegt hat stelle ich fest, dass
Herr Michael Färber, Brunnenstraße 3a, 35759 Driedorf OT Heisterberg, als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 6 Unabhängige Liste Heisterberg (ULH) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Heisterberg nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Heisterberg gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 31. März 2014

gez. Maitz            (Siegel)
Maitz
Gemeindewahlleiter

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