Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Mademühlen
gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
Da der anlässlich der Kommunalwahl am 27. März 2011 in den Ortsbeirat Mademühlen gewählte Bewerber Wolfram Maitz, Freie Wähler (FWG), den Verzicht auf sein Mandat für den Ortsbeirat Mademühlen erklärt hat, stelle ich fest, dass
Herr Arndt Polzin, Mademühlen, Im Seifen 7, 35759 Driedorf
als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 6 - Freie Wähler (FWG) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Mademühlen nachrückt.
Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Mademühlen gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Driedorf, den 03. Mai 2011
gez. Maitz (Siegel)
Maitz
Gemeindewahlleiter