Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Roth

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 27. März 2011 in den Ortsbeirat Roth gewählte Bewerber Hans Peter Haust, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),sein Mandat für den Ortsbeirat Roth zum 01. Juni 2014 niedergelegt und der nun zu berufene Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Herr Rolf Jakob, den Verzicht auf sein Mandat für den Ortsbeirat Roth erklärt hat, stelle ich fest, dass Herr Abdurrahman Tas, Rother Straße 8, 35759 Driedorf als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - in den Ortsbeirat für den Ortsteil Roth nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Roth gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 03. Juni 2014

gez. Maitz
Gemeindewahlleiter

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