Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Waldaubach

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 27. März 2011 in den Ortsbeirat Waldaubach gewählte Bewerber Volker Haas, Unabhängige Liste Waldaubach (UL), den Verzicht auf sein Mandat für den Ortsbeirat Waldaubach erklärt hat, stelle ich fest, dass

Herr Arnd Willi Haas, Waldaubach, Fliederweg 5, 35759 Driedorf

als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 6 – Unabhängige Liste Waldaubach (UL) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Waldaubach nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Waldaubach gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 03. Mai 2011

gez. Maitz   (Siegel)
Maitz
Gemeindewahlleiter

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