Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken von Gemeindevertretern

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Nachdem die gewählten Gemeindevertreter

Herr Klaus Bastian, CDU,
Herr Christoph Reif, CDU,
Herr Karsten Simon, SPD,
Herr Gerhard Knapp, SPD,
Herr Volker Haas, FBL,

in der Sitzung der Gemeindevertretung, am 26. April 2016, in den Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf gewählt worden sind und daraufhin ihren Verzicht auf das Mandat als Gemeindevertreter erklärt haben, stelle ich gem. § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes fest, dass folgende, noch nicht berufene Bewerber in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrücken:

Für den Wahlvorschlag Nr. 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Gert Rode, Sonnenweg 1, 35759 Driedorf
Herr Stefan Rompf, Wilhelmshöhe 12, 35759 Driedorf

Für den Wahlvorschlag Nr. 2 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Herr Ulrich Stahl, Höllkopfstraße 12, 35759 Driedorf
Herr Willi Denius, Zum Rosengarten 16, 35759 Driedorf

Für den Wahlvorschlag Nr. 7 – Freie Bürgerliste Driedorf (FBL)
Herr Torsten Kring, Zum Alten Roth 13, 35759 Driedorf

Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß
§ 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 02.05.2016

gez. Maitz
Maitz
Gemeindewahlleiter

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