Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Basalt-Tagebau "Beilsteiner Ley" und Ton-Tagebau "Hermann" in der Gemarkung Beilstein der Gemeinde Greifenstein

4. Ergänzung zum gemeinschaftlichen Rahmenbetriebsplan über die Süderweiterung des Betriebsteils „Reitelsberg“ sowie die Nordwestarrondierung des Betriebsteils „Beilsteiner Ley"

hier: Auslegung gemäß § 74 Abs. 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)

Mit Beschluss vom 29. Januar 2021 wurde der Rahmenbetriebsplan der Fa. Herhof Basalt- und Diabaswerk GmbH, Riemannstraße 1, 35606 Solms-Niederbiel, zur Süderweiterung des Betriebsteils „Reitelsberg“ sowie die Nordwestarrondierung des Betriebsteils „Beilsteiner Ley“, planfestgestellt.Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 HVwVfG ist eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans in den Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung (letzte Seite des Beschlusses) und die festgestellten Planunterlagen liegen in derin der Zeit von
Donnerstag, dem 18.03.2021, bis einschl. Mittwoch, dem 31.03.2021,
bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Driedorf, 35759 Driedorf, Wilhelmstraße 16, Bauverwaltung, öffentlich aus und können während der Dienststunden

Montag                                  von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr   u n d   14:00 Uhr bis 17.30 Uhr,

Dienstag u. Donnerstag           von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr   u n d   14.00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Mittwoch                                Sprechzeiten nach Terminvereinbarung

Freitag                                   von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr

eingesehen werden.

Wegen der aktuellen Corona-Beschränkungen wird dringend um vorherige telefonische Terminabstimmung unter 02775 / 9542-25 (Herr Peter Thomas) gebeten.

Die Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes können ab Beginn der Auslegung, d. h. ab dem 18.03.2021, auch im Internet unter www.rp-giessen.hessen.de, Rubrik Presse, hier: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall der Inhalt der öffentlich zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27 a HVwVfG).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und gegenüber Dritten als zugestellt, was bewirkt, dass für diese übrigen Betroffenen am Tag nach dem Ende der Auslegung der Lauf der einmonatigen Klagefrist beginnt.

35396 Gießen, 03.03.2021

Im Auftrag
gez. M. Heidlas
Regierungspräsidium Gießen,
Dez. 44.1 - Bergaufsicht

Zurück