Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Flur 4, Flurstück 177“ im Ortsteil Waldaubach - 4. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe gem. § 3(2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 09.09.2014 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes für das Flurstück 177, Flur 4 im Ortsteil Waldaubach beschlossen. Parallel hierzu soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Driedorf für diese Fläche unter Einbeziehung benachbarter Flächen (Flurstück 178 und Flurstück 180/3 teilweise) geändert werden.

Mit den beiden Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pferdestalls sowie der Arrondierung der Ortslage am südlichen Ortsrand geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Plangebiets ist aus den unten abgebildeten unmaßstäblichen Karten ersichtlich.

Die Planentwürfe des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans liegen mit den Begründungen und den Umweltberichten im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB zu jeder-manns Einsicht

von Montag, den 18. Mai 2015 bis einschließlich Freitag, den 26. Juni 2015

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauamt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allge-meinen Dienststunden öffentlich aus. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Umweltbezogene Informationen
Informationen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen in den Umweltberichten als jeweiliger Teil der Begründungen vor. Die Umweltberichte enthalten Angaben zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Wasserhaushalt, Boden und Landschaftsbild Der Umweltbericht zum Bebauungsplan enthält zusätzlich eine Biotopwertbilanzierung. Ergänzend kann der Landschaftsplan der Gemeinde Driedorf als umweltbezogene Information während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Weiterhin können die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 4(1) BauGB von den beteiligten Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit Hinweisen auf umweltrelevante Belange eingesehen werden. Diese beziehen sich auf die Biotopwertbilanzierung, den natur-schutzrechtlichen Ausgleich, den Immissionsschutz in Zusammenhang mit der Pferdehaltung, die Lage im Wasserschutzgebiet, die Abwasserableitung, den Bodenschutz und mögliche Altlasten. Private Stel-lungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3(1) BauGB liegen nicht vor.

Weitere Hinweise
Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenle-gungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die beiden Bauleitpläne unbe-rücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsverord-nung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB).

Driedorf, den 04.05.2015

Hardt
Bürgermeister

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