Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf

- Bebauungsplan „Am hohen Rain“ – 3.Änderung im Ortsteil Driedorf -

  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gem. § 3(2) BauGB -

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 30. Mai 2017 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Am hohen Rain“ im OT Driedorf beschlossen. Der Beschluss zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Parallel zur Ausführungsplanung für den nun anstehenden Straßenendausbau sollen Teile der Grünflächen und der Bauflächen neu geordnet werden sowie einzelne Festsetzungen des Bebauungsplans an die aktuellen Erfordernisse angepasst und flexibler gestaltet werden.

Der Geltungsbereich der 3.Änderung umfasst das gesamte Baugebiet einschließlich seiner Verkehrsflächen, Grünflächen und sonstigen Flächen. Ausgenommen sind die im Westen anschließende Ausgleichsfläche sowie die sonstigen externen Ausgleichsflächen. Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst damit in Flur 11 die Flurstücke 141, 142, 143/1, 143/2, 144, 145/1, 146 bis 175, 179/1, 182/1, 183/1, 184, 185, 186, 187, 189/1, 189/2, 194/1, 194/2, 194/3, 195/2, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 205/1, 206 bis 219 jeweils vollständig. Die Lage kann den nachstehenden, unmaßstäblichen Karten entnommen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Fachbereich Bauen/Liegenschaften/Umwelt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden unterrichten und sich bis zum 19.01.2018 zu der Planung äußern.

Danach liegt der Planentwurf des Bebauungsplans mit der Begründung im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 22. Januar 2018 bis einschließlich Freitag, den 23. Februar 2018

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Fachbereich Bauen/Liegenschaften/Umwelt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Umweltbezogene Informationen:

Die Begründung enthält eine allgemeine Bewertung der Umweltauswirkungen. Weitergehende Informationen oder Stellungnahmen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen aufgrund der Planänderung im beschleunigtem Verfahren nach § 13a BauGB sowie der Geringfügigkeit der Planänderung nicht vor.

Weitere Hinweise:

Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsverordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB).

Driedorf, den 20.12.2017

Braun
Bürgermeister

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