Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf

  • Bebauungsplan „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung (EDEKA)
  • 10. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung (EDEKA)

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 24.04.2018 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ (EDEKA) mit dem Planziel der Darstellung einer Sonderbaufläche.
  2. die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung (EDEKA)
  3. Planziel des Bebauungsplans „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung (EDEKA) ist die Ausweisung eines Sondergebiets Lebensmitteleinzelhandel (SOLEH) i.S. § 11 Abs. 3 BauNVO zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarkts mit einer max. Verkaufsfläche von 1.500 m².
  4. Die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind einzuleiten.
  5. Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entspricht der unten stehenden Übersichtskarte (Anlage 1)

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

35759 Driedorf, 28.05.2018

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf

(Siegel)

gez. Braun
Bürgermeister

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