Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf, „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf, „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf
10.
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Driedorf für den Bereich des Bebauungsplans „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 24.04.2018 den Aufstellungs-beschluss zu der o.g. 10. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. In der Sitzung am 20.08.2019 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf gebilligt. Im Mittelpunkt des Bebauungsplans steht die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel (gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO)). Die Änderung des Flächennutzungsplans vollzieht das o.g. Planziel nach und wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan betrieben.

Die Abgrenzung des Planbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von

Mittwoch, dem 02.10.2019 - einschl. Freitag, dem 01.11.2019

im Rathaus der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, Zimmer 2.03 (Besprechung DG), während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Gemeinde Driedorf unter https://www.driedorf.de/aktuell.html sowie unter www.plan-es.com eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss­fassung unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Driedorf, den 17.09.2019

Bürgermeister

ANLAGE 1

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf
10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Driedorf für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung

hier: Räumlicher Geltungsbereich des Bauleitplans (Plan ist ohne Maßstab)


ohne Maßstab

II.

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf
Bebauungsplan „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 24.04.2018 den Aufstellungs-beschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. In der Sitzung am 20.08.2019 hat die Gemeindevertretung den Bebauungsplan-Vorentwurf gebilligt. Im Mittelpunkt des Bebauungsplans steht die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel (gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO)).

Die Abgrenzung des Planbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 2).

Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von

Mittwoch, dem 02.10.2019 - einschl. Freitag, dem 01.11.2019

im Rathaus der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, Zimmer 2.03 (Besprechung DG), während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Gemeinde Driedorf unter https://www.driedorf.de/aktuell.html sowie unter www.plan-es.com eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss­fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Driedorf, 17.09.2019

Bürgermeister

ANLAGE 2

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf
Bebauungsplan „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung

hier: Räumlicher Geltungsbereich der Bauleitpläne (Plan ist ohne Maßstab)
ohne Maßstab

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