Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf

Bebauungsplan "Sportplatz und Festplatz Waldaubach“ im OT Waldaubach

Bebauungsplan Waldaubach

Frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3(1) BauGB
- Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes -

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 19.08.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportplatz und Festplatz Waldaubach“ im Ortsteil Waldaubach gem § 2 (1) BauGB beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Absicherung des Sportplatzes des SV Waldaubach und des im Anschluß an das Baugebiet „Am Brandweiher“ gelegenen Festplatzes.

Der Geltungsbereich des Plangebiets kann den nachstehenden, unmaßstäblichen Karten entnommen werden. Er umfasst in Flur 5 jeweils Teilbereiche der Flurstücke und 150/3 und 150/5.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 18.05.2009 bis einschließlich Mittwoch, den 03.06.2009

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauamt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden.

Driedorf, 04.05.2009

Wolfgang Kühn
Bürgermeister

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