Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Bebauungsplan „Auf dem Wehrgarten“ im Ortsteil Mademühlen

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf

Bebauungsplan „Auf dem Wehrgarten“ im Ortsteil Mademühlen
  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  2. Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3(1) BauGB

- Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes -

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 24.01.2012 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Wehrgarten“ im Mademühlen beschlossen. Der Beschluss zu Durchführung dieses Bauleit-planverfahrens wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Weiterhin soll das Areal mit einem kleinen Wohngebiet arrondiert werden.

Der Geltungsbereich des Plangebiets ist aus den unten abgebildeten unmaßstäblichen Karten er-sichtlich. Er umfasst in der Gemarkung Mademühlen, Flur 33 die Flurstücke 46, 47 und 48/2 jeweils vollständig und die Flurstücke 68 und 69 jeweils teilweise, in Flur 32 das Flurstück 116/1 vollständig und das Flurstück 118 teilweise.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht von Dienstag, den 02.04.2013 bis einschließlich Freitag, den 19.04.2013 in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauamt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden.

Die Durchführung des Verfahrens wurde gemäß § 4b BauGB an das Planungsbüro Zettl, Gießen übertragen.

Driedorf, den 18.03.2013

Hardt
Bürgermeister

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