Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ im Ortsteil Roth

6. Änderung des Flächennutzungsplans - Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf

  1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB
  2. Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

    - Öffentliche Auslegung der Vorentwürfe -

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 16.12.2014 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahn-hofstraße“ im Ortsteil Roth sowie die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Beschlüsse zu Durchführung dieser Bauleitplanverfahren werden hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit den Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des dort ansässigen Gewerbebetriebs geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der nachstehenden, unmaßstäblichen Karte ersicht-lich. Er umfasst in der Gemarkung Roth, Flur 4 die Flurstücke 150/1, 154/13 155/1, 156, 157 und 158 jeweils vollständig und die Wegeparzelle 145/1 teilweise.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst nur das im Lageplan schraffierte Flurstück 150/1 im Osten des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans liegen zur früh-zeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht von Montag, den 26.10.2015 bis einschließlich Freitag, den 13.11.2015 in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauamt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der all-gemeinen Dienststunden öffentlich aus. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden.

Die Durchführung der Verfahren wurde gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen.

Driedorf, den 12.10.2015

Hardt
Bürgermeister

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