Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bebauungsplan „Schneiderstriesch“ – 3. Änderung im Ortsteil Driedorf

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2(1) BauGB

Bebauungsplan „Schneiderstriesch"

- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gem. § 3(2) BauGB -

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 13.12.2011 gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schneiderstriesch“ im Ortsteil Driedorf gefasst.

Ziel der Planänderung ist eine funktionale Neuordnung im westlichen Teil des Betriebsgeländes der Firma EOS GmbH. Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst in Flur 34 die Flurstücke 45, 46/1, 47/5, 47/7 und 122/1 jeweils vollständig, in Flur 34 das Flurstück 112/5 teilweise und in Flur 27 die Flurstücke 66, 67/1 und 89 jeweils teilweise. Der Geltungsbereich ist aus den untenstehenden, unmaßstäblichen Karten ersichtlich.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungs-pläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauamt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden unterrichten und sich bis einschließlich Freitag, den 30.12.2011 20.01.2012 zu der Planung äußern.

Danach liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 02.01.2012 bis einschließlich Freitag, den 03.02.2012

von Montag, den 23.01.2012 bis einschließlich Freitag, den 24.02.2012

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauamt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Anregungen und Bedenken können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Weitergehende Informationen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen aufgrund der Aufstellung nach § 13a BauGB nicht vor.

Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsverordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Mit der Durchführung des Verfahrens und der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist das Planungsbüro Zettl, Gießen beauftragt.

Driedorf, den 16.12.2011 09.01.2012

gez. Hardt
Bürgermeister

Redaktionelle Anmerkung:
Durch einen Fehler bei der Veröffentlichung im lezten Mitteilungsblatt für das Jahr 2011 konnte die Bekanntmachung erst in der 2. KW 2012 ausgeführt werden. Die Daten für die Offenlegung und die Unterzeichnung haben sich dadurch geändert.

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