Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Driedorf

Die Jagdgenossenschaft hat in ihrer Genossenschaftsversammlung am 08. April 2009 beschlossen, den Jagdpachterlös für das Jagdjahr 2009 dem Etat der Gemeinde Driedorf zuzuführen mit der Maßgabe, dass 70% für die Unterhaltung der Feld- und Waldwege sowie der Vorfluter und Wegeseitengräben verwandt wird.
Die Verwendung des Jagdpachterlöses liegt zu 30% im Ermessen des Gemeindevorstandes.

Gemäß § 10 Abs. 3 BJG weisen wir darauf hin, dass jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe der Beschlussfassung durch schriftliche oder mündliche Erklärung zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Jagdvorstandes, Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16, während der Dienststunden beantragen kann.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Niederschrift über die Genossenschafts-versammlung in der Zeit vom 27. April bis 15. Mai  2009 zur Einsichtnahme der Jagdgenossen an gleicher Stelle während der Dienststunden öffentlich ausliegt.

Driedorf, 20. April 2009

Bernhardt
Jagdvorstand

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