Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2012

für den Bereich der Gemeinde Driedorf

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Lahn-Dill-Kreises (mit Ausnahme der Stadt Wetzlar) hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2012 ermittelt.

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 14 Abs. 6 der Hess. Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch im Bereich der Gemeinde Driedorf

für die Dauer eines Monats vom  01.06.2012 bis 31.06.2012
in den Diensträumen Zi.-Nr.  2.03 der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16,

in der / den nachfolgend aufgeführten Zeit(en) öffentlich ausliegen.
8:30 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (beim Amt für Bodenmanagement Marburg, Robert-Koch-Straße 17) Auskunft über Bodenrichtwerte verlangen. Außerdem werden die Bodenrichtwerte auch im Internet unter www.boris.hessen.de veröffentlicht.

Driedorf, 07.05.2012

gez. Hardt

Zurück