Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2012
für den Bereich der Gemeinde Driedorf
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Lahn-Dill-Kreises (mit Ausnahme der Stadt Wetzlar) hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2012 ermittelt.
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 14 Abs. 6 der Hess. Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch im Bereich der Gemeinde Driedorf
für die Dauer eines Monats vom 01.06.2012 bis 31.06.2012
in den Diensträumen Zi.-Nr. 2.03 der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16,
in der / den nachfolgend aufgeführten Zeit(en) öffentlich ausliegen.
8:30 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (beim Amt für Bodenmanagement Marburg, Robert-Koch-Straße 17) Auskunft über Bodenrichtwerte verlangen. Außerdem werden die Bodenrichtwerte auch im Internet unter www.boris.hessen.de veröffentlicht.
Driedorf, 07.05.2012
gez. Hardt