Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2014

Für den Bereich der Gemeinde Driedorf

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Lahn-Dill-Kreises (mit Ausnahme der Stadt Wetzlar) hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2014 ermittelt.

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 14 Abs. 6 der Hess. Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch im Bereich der Gemeinde Driedorf für die Dauer eines Monats (vom 30.04.2014 bis 31.05.2014) in den Diensträumen (Zi.-Nr. 2.03) der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16 in der/den nachfolgend aufgeführten Zeit(en) öffentlich ausliegen.
08:30 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (beim Amt für Bodenmanagement Marburg, Robert-Koch-Straße 17) Auskunft über Bodenrichtwerte verlangen.
Außerdem werden die Bodenrichtwerte ab Juni 2014 auch im Internet unter www.boris.hessen.de veröffentlicht.

Driedorf, 16.04.2014

gez. Hardt

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