Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Bekanntmachung des Gemeindevorstands der Gemeinde Driedorf
Vorübergehende Benutzungsbeschränkung gemäß Feldwegesatzung
Gemarkung Heiligenborn, Zur Lochmühle
Auf Grundlage des § 5 Abs. 1 der Satzung über die Benutzung der kommunalen Feld- und Waldwege (Feldwegesatzung) der Gemeinde Driedorf schränkt der Gemeindevorstand die Benutzung des Weges „Zur Lochmühle“, gemäß nachfolgendem Plan, in der Gestalt ein, dass in diesem Bereich keine Fahrten mit Fahrzeugen für den Wassertransport durchgeführt werden dürfen.
Diese Einschränkung gilt ab sofort bis auf Widerruf.
Zur Kenntlichmachung werden im Gültigkeitszeitraum entsprechende Schilder aufgestellt.
Begründung:
In der vergangenen Frostperiode kam es durch die Wassertransporte insbesondere an den Steigungs- bzw. Gefällstücken sowie in Kurvenbereichen zu massiver Glatteisbildung.
Dies stellt eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit des Verkehrs dar, so dass eine Einschränkung der Benutzung unumgänglich ist.
Rechtsgrundlage:
- 5 Abs. 1 der Satzung über die Benutzung der kommunalen Feld- und Waldwege
(Feldwegesatzung) der Gemeinde Driedorf
- 5 Vorübergehende Benutzungsbeschränkungen
Zur Verhütung von Schäden an den Wegen, insbesondere nach starken Regenfällen, Tauwetter, Frostschäden sowie bei Gefährdung der Sicherheit des Verkehrs durch den Zustand der Wege kann die Benutzung von Wegen vorübergehend ganz oder teilweise durch den Gemeindevorstand beschränkt werden.